Papas Laufen für Ihre Kinder !!!!
Alle Kinder beide Eltern !
so oft sie wollen!
Was Wir wollen ?
DAS DEUTSCHE GRUNDGESETZ
1. Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung.
2.Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst
ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft."
3.Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines von der Familie
getrennt werden wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder aus andere Gründen zu
verwahrlosen drohen.
(Artikel 6 Grundgesetz)
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Danach sollte Mann sich richten, sein Kind pflegen und erziehen. Das nicht zu tun / zu dürfen und stattdessen
an irgendjemanden Unterhalt zu zahlen / zahlen zu müssen, ist das Gegenteil davon, na gerade
verfassungswidrig!
Quelle: www.Trennungsfagen.de
Was wir wollen ????
Vater Papa sein und unsere Rolle Leben und Lieben
Nach der Abschaffung der Schuldfrage im deutschen Scheidungsrecht gilt das Zerrüttungsprinzip. Nach den
Ursachen für das Scheitern wird seitdem nicht mehr gefragt.
und das Zerrüttungsprinzip funktioniert im zusammen Spiel der Deutschen Familienrichtern sehr gut !
Jeder Mann und jede Frau kann heute, wenn es ihm/ihr nicht mehr gefällt/passt, aus einer Beziehung, einer
eingegangenen Verpflichtung "Bis das der Tod euch scheidet" ausbrechen. Eheverträge sind immer seltener
das Papier wert, auf das sie geschrieben sind.
Für Frauen !
- die Einreicherinnen von etwa 70-80 % aller Scheidungsanträge / Initiatorinnen von Trennungen - allermeist
ohne negative Folgen
- in der Regel bekommen sie die Kinder, das Haus, den Hund und bis zu lebenslangen Unterhalt - vom Mann.
- sie holen sich meist recht schnell einen neuen "Versorger" und für die Kinder einen neuen "Papa" ins Haus
Für Männer !!
- meist mit massiven negativen Folgen finanzieller Art und die Kinder betreffend.
- meist mit massiven - bis lebenslangen - Unterhaltsverpflichtungen. (Sollten Frauen zu Unterhalt verurteilt
werden, bleiben 90 % diesen schuldig.)
- im Regelfall verlässt (meist ungewollt) der Mann nach Trennung/Scheidung die Familie, das Haus, den Hund,
zahlt Unterhalt für Frau und Kinder und Hund und bekommt maximal ein Besuchsrecht für die Kinder, abhängig
von "Mutters" Gnaden und Launen.
- als Zahlesel für Ex-Frau und Kinder und Hund und alte Verbindlichkeiten, sind seine weiteren Chancen auf
dem "Heiratsmarkt" extrem schlecht.
(laut Berechnung von Focus.de vom März 2007 verbleiben einem ehemaligen Familienvater von 2 Kindern von
seinen 2.400 € Nettoeinkommen noch 900 €!)
- Männer, obwohl im "Beste Alter", treten deshalb überwiegend in den Zeugungsstreik
Für Kinder !!
- die Kinder sind die eigentlichen Verlierer !!!
- sie verlieren meist einen Elternteil auf Dauer, bekommen oft einen "neuen Papa" ungefragt vorgesetzt und
können ihren leiblichen Vater im aller günstigsten Falle einigermaßen regelmäßig, etwa aller zwei bis drei
Wochen bei Besuchen, zu Gesicht bekommen
- oft werden sie von der Mutter an einen neuen Wohnort verfrachtet, nur weit weg vom Papa, weg von Freunden,
weg von der vertrauten Umgebung
- ein echtes Zusammenleben mit Papa ist nur noch in seltenen Ausnahmefällen möglich, denn es setzt äußerst
kooperative, emotional intelligente und sich nur ihren Kindern verpflichtet fühlende und handelnde Mütter
voraus.
- auf Grund der zerstörten materiellen Gemeinschaft der Familie, wachsen solche Kinder in einem gestörten
materiellen Umfeld auf. Entweder es fehlt an Wichtigem oder Mutter, "neuer Papa" und/oder Großeltern wollen
den Verlust des Vaters "materiell" ersetzen.
- Kinder aus gescheiterten Beziehungen sind in hohem Masse psychisch anfällig und Selbstmordgefährdet
- Kinder aus gescheiterten Beziehungen sind in hohem Masse selbst beziehungsgeschädigt für die Zukunft, oft
selbst beziehungsunfähig
- Kinder, die nicht beim leiblichen Vater aufwachsen, sind in erhöhtem Maße gefährdet, Opfer von
Misshandlungen und/oder Missbrauch zu werden, denn der leibliche Vater ist der natürliche Beschützer
der Kinder
WAS WIR WOLLEN ????
Hier wollen wir mehr Gerechtigkeit !
Denn auch Vätern muss es möglich sein, nach einer Scheidung/Trennung
- weiter lebenswert existieren zu können,
- für ihre Kinder da zu sein - nicht nur als Besuchsonkel - und
- eine zweite Chance bei der Familiengründung zu haben.
Sorgerecht
nach der Verurteilung Deutschlands als Väterdiskriminierend vom 3.12.2009 in Strasbourg vor dem
Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte halten wir es für legitim, das
gemeinsame Sorgerecht von Geburt an zu verlangen !
Unterhaltsrecht
- Unterhalt soll nur bei Notwendigkeit (z.B. schwerer Krankheit des Ex-Partners) fällig werden
oder wenn der Gehende die Familie sittenwidrig verlässt und Verpflichtungen offen bleiben
- Unterhalt soll für die Ex-Partner nur noch in Ausnahmefällen gezahlt werden müssen und
auch nur zeitlich begrenzt, als "Übergangslösung". Warum nicht die Bezugsdauer bei nichterwerbstätigen Ex-
Partnern an die ALG-Leistungen angleichen?
- Kindes- und Betreuungsunterhalt soll dann wegfallen, wenn Eltern hälftige Betreuung anbieten und
übernehmen
- Warum soll die Höhe des Kindesunterhaltes nicht an die Sozialhilfesätze angeglichen werden?
Umgangsrecht
- Kinder brauchen beide Eltern, ihr Recht auf ungehinderten Zugang zu beiden Eltern darf von
Niemandem eingeschränkt werden
- Wer Umgangsregelungen missbraucht und/oder Kinder gegen den anderen Elternteil manipuliert,
soll das Sorgerecht, zumindest das Aufenthaltsbestimmungsrecht verlieren
WAS WIR WOLLEN ???
Wir wollen mehr Gleichberechtigung!
- beim Umgang mit den Kindern, unser Idealziel ist die 50:50 Betreuung
- gleiche Chancen nach der Trennung - für ein würdiges Leben, ohne lebenslange Unterhaltsknechtschaft
- bei der Behandlung vor Gericht. Wer vor Gericht ständig gegen den anderen klagt, soll es auch finanziell
spüren und es nicht länger im Namen des Kindes tun können und/oder grenzenlos Prozesskostenhilfe erhalten
7 von 10 in Deutschland getöteten Kindern werden von ihren eigenen Muttis getötet, 2 von Vätern oder anderen
Familienangehörigen - wobei politisch korrekt nicht in biologische, soziale, Stief- oder gar Kuckucksväter
unterschieden wird - 1 von Unbekannt. (aus der BKA-Studie)
2 von 3 misshandelten Kindern in Deutschland, werden von der "alleinerziehenden Mutti" misshandelt! Seelisch
und körperlich! (Leipziger Studie)
Die beste Lebensversicherung für Kinder heißt: Beide Eltern! Familie ist eben nicht da, "wo alle aus einem
Kühlschrank essen" (B90/Die Grünen) oder "da, wo Kinder sind" (SPD), Familie ist leiblicher Vater und leibliche
Mutter - die sich gleichberechtigt und - gleichverpflichtet um die Kinder kümmern.
Wir wollen die Abschaffung der Scheidungsindustrie !
- Anwälte, Gutachter, Helfer (Mediatoren / Psychologen) ... verdienen sich an Scheidungssachen dumm und
dämlich - auf Kosten der ehemaligen Partner - meist des Mannes - und der Gesellschaft.
- manchmal ist nämlich nicht die Exe der gierige Teil, sondern eine "Kampfemanze" in schwarzer Robe, die den
Streit erst richtig entfacht !!
- schnell entstehen, z.B. bei einem Streit "nur" um eine Besuchsregelung Kosten um 5.000 €. Aufzubringen
meist vom Mann und bei gewährter Prozesskostenhilfe für die Frau von der Gesellschaft. Ca. 80 % aller
gewährten Prozesskostenhilfen werden in Familiensachen fällig.
WAS WIR WOLLEN ???
- Streiten darf sich für keinen der ehemaligen Partner lohnen.
- hier stellen wir uns eine Regelung wie in der Arbeitsgerichtsbarkeit vor - jeder trägt seine Kosten selbst
UND WAS WIR WOLLEN IST NICHT UNMÖGLICH SONDER NOTWENDIG !!
Für eine Gesellschaft die sich weiter entwickeln darf und muss !!
an bei einige offene Meinungen dazu !
Wir sind keine Supermänner
- nur Papas -
aber das mit vollem Einsatz!
wir Laufen !! Lauf mit !!
.......... bis alle Kinder beide Eltern
haben, so oft sie wollen !!
Warum ist es so schwer in Deutschland Vater und Papa zu sein ?
Wir weisen auf die VN-Kinderrechtskonvention Artikel 9 hin !
von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet (Zustimmung von Bundestag und Bundesrat durch Gesetz vom 17. Februar 1992 – BGBl. II S. 121)
Hinterlegung der Ratifikationsurkundebeim Generalsekretär der Vereinten Nationen
für Deutschland in Kraft getreten (Bekanntmachung vom 10. Juli 1992 – BGBl. II S. 990
PDF. Vereinten Nationen Übereinkommen über die Rechte des Kindes
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